Zusammensetzung des Heimentgelts
Die Kosten für das Leben im Pflegeheim setzen sich aus folgenden Punkten zusammen:
Kosten für Pflege und Betreuung: Wenn ein Gutachter vom Medizinischen Dienst bestätigt hat, dass Sie pflegebedürftig sind, bekommen Sie einen monatlichen Zuschuss zu den Pflegekosten. Wie hoch dieser Zuschuss ist, hängt davon ab, welcher Pflegegrad für Sie festgelegt wurde, außerdem erhalten Sie seit 2022 einen Leistungszuschlag von Ihrer Pflegekasse prozentual steigend in Abhängigkeit von der Aufenthaltsdauer in der Einrichtung. Ab dem Pflegegrad 2 zahlen Sie den sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil. Jeder Heimbewohner zahlt unabhängig vom Pflegegrad den gleichen Anteil zu den Pflegekosten wie andere Heimbewohner auch. Gut zu wissen: Da der einrichtungseinheitliche Eigenanteil nicht an Ihren Pflegegrad gekoppelt ist, müssen Sie keine Mehrkosten befürchten, sollten Sie einmal mehr Pflege benötigen.
Kosten für Unterkunft und Verpflegung: Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen Sie als Pflegebedürftiger selbst zahlen. Dazu gehören zum Beispiel Aufwendungen für Mahlzeiten und anfallende Betriebskosten für Wasser, Strom, Heizung, Müllentsorgung. Bei längerer Abwesenheit werden diese Kosten laut Heimvertrag reduziert.
Investitionskosten: Investitionskosten sind Kosten für Umbau- oder Ausbaumaßnahmen, Modernisierungsarbeiten oder Instandhaltung. Die Aufwendungen dafür werden auf einen monatlichen Betrag umgerechnet und jedem Bewohner in Rechnung gestellt. Reichen das eigene Einkommen und Vermögen nicht aus, um die Investitionskosten zu zahlen, beteiligt sich der Sozialhilfeträger mit dem sogenannten Pflegewohngeld an den Investitionskosten. Auskünfte dazu erhalten Sie beim zuständigen Sozialamt.
Ausbildungskosten: Ein Bestandteil der Heimkosten ist die gesetzlich festgelegte Ausbildungsumlage. Damit sollen die Kosten finanziert werden, die bei der Vergütung von Auszubildenden entstehen.
Zusatzleistungen: Über die üblichen Kosten hinaus können Bewohner mit dem Heim Zusatzleistungen vereinbaren. Beispiele für Zusatzleistungen sind die Nutzung der Antennenanlage, die Bereitstellung eines Telefonanschlusses inklusive Flatrate in deutsche Festnetz- und Handynetze (ausgenommen kostenpflichtige Telefonnummern), das Kennzeichnen der Kleidung und das gesetzlich vorgeschriebene Überprüfen elektrischer Geräte. Vereinbarungen über Zusatzleistungen müssen im Heimvertrag festgehalten werden.
Was tun, wenn das Einkommen nicht reicht?
Reichen Einkommen und Vermögen zusammen mit den Zahlungen der Pflegekasse und dem Pflegewohngeld nicht aus, um die gesamten Heimkosten zu finanzieren, steht Heimbewohnern „Hilfe zur Pflege" durch das Sozialamt zu. Für Kinder ist die Einkommensgrenze sehr hoch angesetzt, bevor diese für ihre Eltern unterhaltspflichtig werden.
Bei Fragen beraten wir Sie gern persönlich zur Finanzierung Ihres Heimplatzes!